Mitgliedschaft
Mitglied im JRK kann jeder werden, der an der Verwirklichung der Zielvorstellungen mitarbeiten möchte, ohne Unterscheidung der Nationalität, der Rasse, des religiösen Bekenntnisses, der sozialen Stellung und der politischen Gesinnung. (§ 2, Abs. 1)
Das Mitgliedsalter beträgt bis zu 27 Jahre. Die Mitglieder des Jugendrotkreuzes sind zugleich Angehörige des Deutschen Roten Kreuzes. Ihre Rechte und Pflichten im DRK bestimmen sich nach den Satzungen der jeweiligen Gliederungsebene. (§ 2, Abs. 2)